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Psych.PhD. Andrei Alin Milosi-SchernbergerVerfahrensbeistand · zertifizierter Berufsvormund · Ergänzungspfleger

Häufige Fragen kurz beantwortet

Häufige Fragen zu Auftrag und Zusammenarbeit

Die Antworten erläutern den allgemeinen Ablauf. Maßgeblich bleiben der gerichtliche Beschluss und die Umstände des Einzelfalls.

Bild zum Thema FAQ
Wer beauftragt Sie?

Verfahrensbeistände, Vormünder und Ergänzungspfleger werden durch das Familiengericht bestellt. Eine private Beauftragung ersetzt die gerichtliche Bestellung nicht.

Sind Sie Anwalt des Kindes?

„Anwalt des Kindes“ ist eine anschauliche, aber verkürzte Bezeichnung. Der Verfahrensbeistand hat eine eigenständige gesetzliche Rolle und ist nicht der Rechtsanwalt des Kindes im üblichen Sinn.

Muss mein Kind mit Ihnen sprechen?

Ein Gespräch wird angeboten und kindgerecht vorbereitet. Druck oder eingeübte Antworten sind nicht hilfreich. Alter, Entwicklung, Belastung und geäußerter Wille werden berücksichtigt.

Sind Gespräche vertraulich?

Ich erkläre vorab, welche Inhalte für meinen Auftrag relevant sind und an das Gericht oder andere Stellen weitergegeben werden können. Eine absolute Schweigezusage ist im gerichtlichen Auftrag regelmäßig nicht möglich.

Arbeiten Sie mehrsprachig?

Ja. Gespräche sind auf Deutsch, Rumänisch und Englisch möglich. Bei anderen Sprachen kann eine qualifizierte Sprachmittlung erforderlich sein.

Wo sind Sie tätig?

Schwerpunkt sind Berlin und Brandenburg. Weitere Einsätze bis etwa 150 km werden im Einzelfall geprüft.