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Psych.PhD. Andrei Alin Milosi-SchernbergerVerfahrensbeistand · zertifizierter Berufsvormund · Ergänzungspfleger

Vertretung in klar abgegrenzten Angelegenheiten

Ergänzungspfleger in Berlin und Brandenburg

Als Ergänzungspfleger vertrete ich das Kind in dem vom Familiengericht konkret bestimmten Aufgabenkreis – persönlich, sorgfältig und in verständlicher Abstimmung mit dem jungen Menschen.

Bild zum Thema Ergänzungspflegschaft

Wann eine Ergänzungspflegschaft in Betracht kommt

Eine Ergänzungspflegschaft wird eingerichtet, wenn Eltern nur in einzelnen Angelegenheiten an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind oder ihnen ein Teilbereich entzogen wurde. Maßgeblich sind insbesondere §§ 1809 ff. BGB.

  • Gesundheitssorge oder Einwilligung in medizinische Maßnahmen
  • Aufenthaltsbestimmung oder Entscheidungen zu einer konkreten Unterbringung
  • Schulische und behördliche Angelegenheiten
  • Vermögens- oder erbrechtliche Fragen
  • Vertretung in einem einzelnen, gerichtlich genau bezeichneten Verfahren

Abgrenzung

Der Ergänzungspfleger übernimmt nicht automatisch die gesamte elterliche Sorge. Er handelt ausschließlich innerhalb des familiengerichtlich übertragenen Aufgabenkreises. Die verbleibenden Rechte der Eltern, die Verantwortung anderer Beteiligter und die eigene Beteiligung des Kindes werden respektiert.

Arbeitsweise

Zu Beginn kläre ich Beschluss, Zuständigkeiten, Fristen und aktuelle Risiken. Danach werden die erforderlichen Informationen eingeholt, Handlungsoptionen mit dem Kind erörtert und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert.