Verfahrensbeistandschaft
Feststellung und Vertretung der Kindesinteressen im familiengerichtlichen Verfahren, kindgerechte Information, Gespräche, Stellungnahmen und Teilnahme an gerichtlichen Terminen.
Berufsvormundschaft
Persönliche und rechtliche Verantwortung für einen minderjährigen Menschen im gerichtlich übertragenen Umfang, einschließlich Beteiligung, Vertretung, Entscheidung und Rechenschaft.
Ergänzungspflegschaft
Rechtliche Vertretung in einem konkret abgegrenzten Teilbereich der elterlichen Sorge oder in einer einzelnen Angelegenheit.
Keine Privatbeauftragung
Die Übernahme dieser Funktionen erfolgt durch gerichtliche Bestellung. Eltern oder Fachkräfte können einen Bedarf benennen oder eine Anfrage stellen, aber keine Bestellung ersetzen.
